Richtiges Urteil im Antifa-Ost-Verfahren

Richtiges Urteil im Antifa-Ost-Verfahren

Leipzig, 31. Mai 2023. Nach knapp zwei Jahren Prozess im sog. Antifa-Ost-Verfahren gegen eine Gruppe Linksextremisten aus Leipzig wurde heute das Urteil gesprochen. Die Hauptangeklagte Lina E. wurde zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre Haft beantragt. „Ich begrüße das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Dresden im Antifa-Ost-Verfahren, das alle Umstände des Falls intensiv ausgewertet hat. Auch wenn ich mir längere Haftstrafen für die Angeklagten gewünscht hätte: Mit den mehrjährigen Haftstrafen hat unsere wehrhafte Demokratie unmissverständlich klar gemacht, dass schwere Straftaten und Extremismus in unserem Land nicht geduldet werden – egal, ob von links, rechts oder religiös begründet. Wir halten es aus, wenn Menschen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung kritisieren oder ablehnen. Aber unser Rechtsstaat setzt klare Grenzen gegen radikalisierte Gewalt!“, sagt Jens Lehmann, direkt gewählter CDU-Bundestagsabgeordneter aus Leipzig und Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages.

Für das kommende Wochenende ruft die linksextreme Szene offen und mehrfach zu gewalttätigen Protesten und Ausschreitungen in Leipzig auf. „An diesen Tatsachen ist klar abzusehen, worauf das Versammlungsgeschehen auch dieses Mal wieder hinauslaufen wird. Hemmungslose Gewaltausbrüche gegen Polizisten, Autos oder Ladengeschäfte von Unbeteiligten sowie breit angelegte Störungen des öffentlichen Lebens sind zu erwarten. Schon zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2021 gab es Proteste nach einem ähnlich lautenden Aufruf. Damals wurde u.a. das Handwerkskammer-Fest auf dem Augustusplatz abgesagt.“

Deshalb stellt Lehmann klar: „Wir dürfen uns nicht einschüchtern lassen! Der Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Infrastruktur hat Vorrang vor diesen Protestaktionen. Ich befürworte daher ausdrücklich die gestrige Entscheidung der Stadt Leipzig, nicht das Stadtfest einzuschränken oder das geplante Finale des Sachsenpokals bzw. das Grönemeyer-Konzert zu verlegen. Vielmehr werden sinnvolle Auflagen für das Versammlungsgeschehen erlassen“, so Jens Lehmann abschließend.