Erklärung der Leipziger MIT zum geplanten Härtefallfonds in Sachsen

Erklärung der Leipziger MIT zum geplanten Härtefallfonds in Sachsen

Die Ausgestaltung eines Härtefallfonds und der Einsatz der dafür bereitgestellten Finanziellen Ressourcen müssen insbesondere dem Mittelstand zu Gute kommen. Ohne Gewerbetreibende keine Arbeitsplätze und Steuern, ohne Mittelstand keine Unterstützung von Sportvereinen, Heimatvereinen oder Freiwilligen Feuerwehren. Insbesondere im ländlichen Raum.

Diese notwendige Fokussierung ergibt sich schon aus der im Abschlussbericht der Experten-Kommission Gas und Wärme vom 31.10.2022 beschriebenen und für erforderlich gehaltenen „Flankierenden Maßnahmen für die Wirtschaft" (Kapitel 6 - Flankierende Maßnahmen, Unterpunkt, Seite 26).

Mit der Fokussierung auf notleidende Gewerbebetriebe könnte die Staatsregierung das entscheidende Glied in einer Kette von Betroffenen stabilisieren.

Diese notwendige Fokussierung ergibt sich schon aus der im Abschlussbericht der Expertenkommission Gas und Wärme vom 31.10.2022 beschriebenen und für erforderlich gehaltenen „Flankierenden Maßnahmen für die Wirtschaft (Kapitel 6 Flankierende Maßnahmen, Unterpunkt Seite 26). Mit dem Härtefallfonds sollte insbesondere folgenden Zielgruppen das wirtschaftliche Überleben gesichert werden:

- Gewerbetreibende, die den Zugang zu einem Versorger (unabhängig vom Energieträger) grundsätzlich verloren haben, weil beispielsweise Verträge ausliefen, Verträge gekündigt wurden oder Versorger insolvent wurden;

- Gewerbetreibende, die aufgrund des hohen Energiepreisanstieges (Energieträger nicht Gas, sondern Heizöl, Pellets, etc.) grundsätzlich finanziell überfordert sind und nicht von der Gas- und Wärmepreisbremse für Deutschland erfasst werden;

Gerade im ländlichen Raum steht Gas als Energieträger häufig nicht zur Verfügung. Betriebe, die mit Öl oder Pellets heizen und arbeiten, werden von der Gaspreisbremse nicht erfasst und stehen damit ungeschützt im Wettbewerb.

Ronald Pohle
Vorsitzender MIT-Kreisverband Leipzig-Stadt