CDU fordert Reform des Jugendstrafrechts: Verantwortung stärken, Schutz verbessern

Debatte im Landtag: CDU sieht Reformbedarf beim Jugendstrafrecht

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Sächsische Landtag heute über eine Reform des Jugendstrafrechts debattiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das geltende Recht noch dort wirkt, wo es wirken soll – oder ob der Rechtsstaat in immer mehr Fällen zu spät greift. Für die CDU ist klar: Ein funktionierender Rechtsstaat lebt davon, verbindliche und nachvollziehbare Grenzen zu setzen, die rechtzeitig Wirkung entfalten.

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Susan Leithoff, verwies in der Debatte auf tiefgreifende Veränderungen in der gesellschaftlichen Realität. „Die Realität hat sich schneller verändert, als unser Recht darauf reagiert“, erklärte Leithoff. In vielen Kommunen sei eine Entwicklung zu beobachten, die Bürgerinnen und Bürger verunsichere: Straftaten begännen früher, seien teilweise schwerer, häufiger organisiert und wiederholten sich. Zunehmend seien auch sehr junge Täter betroffen, für die das Strafrecht bislang keine Anwendung findet.

Als Beispiel nannte Leithoff aktuelle Entwicklungen in Leipzig. Dort soll eine Gruppe strafunmündiger Kinder für rund 100 bis 150 Straftaten verantwortlich sein. Zwei elfjährige Jungen spielten dabei eine zentrale Rolle. Den Kindern würden unter anderem Raub, Diebstahl und Körperverletzung vorgeworfen. Dieses Beispiel zeige deutlich, dass sehr junge Tatverdächtige innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl schwerer Delikte begehen können, während der Staat strafrechtlich an einer starren Altersgrenze ende.

„Es braucht eine Reform des Jugendstrafrechts“, so Leithoff weiter. Die Altersgrenze müsse kritisch hinterfragt und das Jugendstrafrecht so weiterentwickelt werden, dass der Erziehungsgedanke erhalten bleibe und Verantwortung dort möglich werde, wo Reife und Tatgewicht es erfordern. Prävention ohne Verbindlichkeit sei zwar gut gemeint, aber häufig wirkungslos. Hilfe ohne klare Grenzen verliere ihre erzieherische Wirkung.

Hintergrund:
Nach geltender Rechtslage ist eine strafrechtliche Verantwortung in Deutschland erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich. Diese Altersgrenze stammt aus einer Zeit, in der Straffälligkeit in sehr jungen Jahren die Ausnahme darstellte. Die aktuellen Entwicklungen werfen aus Sicht der CDU die Frage auf, ob diese Regelung noch zeitgemäß ist.