CDU Leipzig: Schulpflicht muss auch bei Protestaktionen durchgesetzt werden
Die CDU Leipzig fordert strikte Maßnahmen gegen Schüler, die sich am angekündigten „Schulstreik“ gegen den neuen Wehrdienst beteiligen. Schülerinnen und Schüler, die dafür den Unterricht schwänzen, müssten nach Auffassung des Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Andreas Nowak mit Bußgeldern rechnen. Ein einfacher Eintrag wegen unentschuldigten Fehlens im Zeugnis reiche nicht aus.
Nowak betont, dass das Demonstrationsrecht zwar ein hohes Gut mit Verfassungsrang sei, dies jedoch nicht das Recht einschließe, die Schulpflicht zu verletzen. Proteste könnten nach Unterrichtsschluss stattfinden. Im Gegensatz zu Arbeitskämpfen bestehe für Schülerinnen und Schüler kein Streikrecht. Der CDU-Politiker warnt davor, die Fehler vergangener Klima-Schulstreiks zu wiederholen, bei denen die Schulpflicht vielfach missachtet wurde.
Besonders in der Verantwortung sieht er verbeamtete Lehrkräfte sowie Schulleitungen, die verpflichtet seien, Recht und Gesetz durchzusetzen. Auch Schulträger, das Landesamt für Schule und Bildung sowie das Kultusministerium müssten unterstützen. Positiv hebt er hervor, dass das LaSuB bereits Hinweise an die Schulen herausgegeben habe.
Den Anlass der Aktion bewertet Nowak kritisch: Die Proteste seien vor allem gegen die Bundeswehr gerichtet, die als Parlamentsarmee ein zentraler Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei. Soldatinnen und Soldaten verdienten Respekt für ihren Dienst, nicht Ablehnung.
Zudem seien zahlreiche Falschinformationen im Umlauf. Es gehe derzeit weder um eine Wiedereinführung eines verpflichtenden Wehrdienstes noch um Auslandseinsätze für Wehrpflichtige. Die aktuellen Maßnahmen beschränkten sich auf Musterungen, Informationsmaterial und Aufklärung über den freiwilligen Wehrdienst. Von „Kriegstreiberei“ könne daher keine Rede sein.
Abschließend fordert Nowak eine wehrhafte Demokratie und eine gut ausgerüstete Bundeswehr. Gegen diese politischen Positionen könne man selbstverständlich demonstrieren – jedoch nicht während der Unterrichtszeit. Wer dagegen verstoße, müsse mit entsprechenden Sanktionen rechnen.