OLG bestätigt rechtswidrige Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Schweren Transporthubschrauber

OLG bestätigt rechtswidrige Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Schweren Transporthubschrauber

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Rechtswidrigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens zum Schweren Transporthubschrauber (STH) vollumfänglich bestätigt. Damit hätte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) das Vergabeverfahren im September 2020 nicht aufheben dürfen. „Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt, dass die Anbieter ordnungsgemäße Angebote abgegeben haben. Das BMVg hat das Verfahren aber rechtswidrig abgebrochen, wohl auch um eigene Versäumnisse im Vergabeverfahren zu stoppen“, sagt Jens Lehmann, direkt gewählter CDU-Bundestagsabgeordneter aus Leipzig und Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages.

Das Vergabeverfahren war vom BMVg im September 2020 aufgehoben worden, weil laut Aussage des Ministeriums eine Realisierung des Projektes im geplanten Finanzrahmen bei gleichzeitiger Erfüllung aller Forderungen unwahrscheinlich erschien und hat die vorgelegten Angebote als unwirtschaftlich bewertet. Dem widersprechen die Richter des Gerichts nun in ihrem Urteil: „Die Richter konnten keine gravierenden Abweichungen der eingereichten Angebote von den Gesamtkosten für Beschaffung und Betrieb feststellen, die eine Aufhebung gerechtfertigt hätten. Auch die im Einzelplan 14 vorgemerkten Haushaltsmittel für das kommende Jahr bei Beschaffung und Betrieb lassen eine zügige Beschaffung zu und widersprechen der Abbruchsauffassung des BMVg. Deshalb fordere ich nun, den Kauf von marktverfügbaren Produkten via Foreign Military Sales-Programm direkt beim amerikanischen Militär zügig umzusetzen! Mit diesem FMS-Verfahren ist es möglich, der Bundeswehr die dringend benötigten Schweren Transporthubschrauber schnell zu beschaffen“, so Jens Lehmann abschließend.