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Senioren-Mitwirkung auch in Sachsen gesetzlich regeln

15.05.2012
Konrad Riedel

„Dies ist auch in Sachsen ein längst überfälliger Schritt. Wir begrüßen, daß in Thüringen die Mitwirkung von Senioren bei politischen Entscheidungen gesetzlich geregelt ist“, betont der Kreisvorsitzende Leipziger Senioren-Union und Stadtrat Konrad Riedel. Er fordert die ebenfalls CDU-geführte sächsische Landesregierung auf, zügig dem Erfurter Beispiel zu folgen. „Erfolgreiche Konzepte sollen als Beispiele für ‚Best-Practice‘ für andere Regionen Vorbild sein.“ So stehe es im von den drei mitteldeutschen Ländern im Februar 2011 beschlossenen Zehn-Punkte-Programm zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung des demographischen Wandels. „Das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz ist so ein Beispiel. Deshalb ist es jetzt nur konsequent wenn Sachsen und Sachsen-Anhalt zügig nachziehen.“ Wenn die Vereinbarung von 2011 wirklich ernstgemeint sei, müsse man die Thüringer Lösung sogar übernehmen. „Es gibt bereits weitere Bundesländer, die schon solche Gesetze haben. Also sollten wir unsere Senioren nicht im Regen stehen lassen. Der demographische Wandel fordert von uns schnelles und gemeinsames Handeln denn es betrifft uns alle.“  

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