Auf ihrer Vorstandssitzung vom 25. April 2012 befasste sich die KPV-Leipzig weiter mit der Qualitätssicherung in Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen. Dabei sollten in Zukunft ausschließlich betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkenntnis eine Rolle spielen. Diese Forderung der KPV-Leipzig deckt sich mit den gesetzlichen Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung, die seit Jahren in Sachsen gelten.
Allein angemessene Kenntnis erlaubt es den städtischen Entsandten, ihre rechtlich vorgegebene anspruchsvolle Aufgabe wahrzunehmen und den Stadtrat von relevanten Entwicklungen in den Unternehmen zu unterrichten. Da sie mitunter für die Richtungsentscheidungen der Betriebe haftbar gemacht werden können, sollte es auch im Interesse der Aufsichtsräte selbst liegen, nur dort mitzuentscheiden, wo sie dies guten Wissens und Gewissens tun können.
Doch treffen Fehlentscheidungen in Leipzig nur in seltenen Fällen die Entscheider, sondern vor allem die Bürger, wie das Beispiel der Stadtwerke gerade wieder anschaulich belegt. Dass diese in den vergangen Jahren aufgrund von Fehlentscheidungen allein im Sektor Biomasse rund 45 Millionen Euro Verluste geschrieben haben (siehe LVZ vom 19.03.2012, S. 17), korrespondiert nicht umsonst mit den höchsten Strompreisen in Deutschland.
Die KPV stellt daher die Frage, die jeder Bürger zu fragen berechtigt ist: „Wäre das auch mit Aufsichtsräten geschehen, die als nötige Qualifikation mehr als ein Parteibuch vorweisen können?“
Die Verwaltung und Entwicklung unseres gemeinsamen kommunalen Vermögens verlangt die gleiche Sorgfalt, die jeder Bürger bei privaten Belangen auch an den Tag zu legen bereit ist.