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Entwarnung aus Brüssel: keine Arbeitszeitbeschränkungen für ehrenamtliche Retter

25.04.2012
Hermann Winkler

Seitens der Europäischen Union sei derzeit nicht geplant, mit einer Neuregelung der Arbeitszeit-Richtlinie das Engagement freiwilliger Feuerwehrleute und anderer ehrenamtlicher Retter zu begrenzen. Dies erklärte der sächsische Europaabgeordnete Hermann Winkler anlässlich einer Vielzahl besorgter Nachfragen von Brand- und Katastrophenschützern: „Das Ehrenamt ist in nahezu allen Bereichen eine zentrale Säule unserer Gesellschaft und hat besonderen Schutz und Anerkennung verdient. Daher bin ich erleichtert und erfreut, die Furcht vor unnötigen Einschränkungen zerstreuen zu können. In der Öffentlichkeit war leider der Eindruck entstanden, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden künftig auch das Ehrenamt mit umfassen soll. Einen derartigen Vorschlag der EU-Kommission gibt es derzeit aber nicht.“
 
Momentan wird über eine Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie zwischen den Dachverbänden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf EU-Ebene verhandelt. Nur wenn sich diese nicht bis Ende des Jahres einigen sollten, kann die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag vorlegen. Diesbezüglich hat der zuständige Kommissar Andor aber bereits signalisiert, dass eine Gewährleistung der Einsatzbereitschaft freiwilliger Retter zu den Prioritäten gezählt würde.
 
Nach aktuellem Stand drohe daher keine Gefahr für das Ehrenamt im deutschen Brand- und Katastrophenschutz: „Auch bei einer Neuregelung bleibt das nationale Recht ausschlaggebend für die Definition des Begriffs ‚Arbeitnehmer‘ und somit auch für die Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Nach deutschem Recht würden ehrenamtliche Dienste nicht unter die Arbeitszeitrichtlinie fallen.“, so Hermann Winkler abschließend.

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