
07:54 | 18.05.2012
Die Leipziger Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, erklärt zur Fortführung der Ist-Besteuerungsgrenze von 500 000 Euro:
"Ich freue mich, dass der Finanzausschuss heute den Weg für die dauerhafte Beibehaltung der Umsatzgrenze von 500 000 Euro über das Jahr 2011 hinaus frei gemacht hat. Die Koalition leistet damit einen signifikanten Beitrag zur Liquiditätssicherung der mittelständischen Wirtschaft! Morgen wird das Plenum des Bundestags diese Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschließen. Dank eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens entscheidet der Bundesrat dann bereits am 4. November 2011 über das Gesetz."
Hinweis:
Mit der Ist-Besteuerung haben Unternehmen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer erst nach Begleichung der Rechnung durch den Leistungsempfänger ans Finanzamt abzuführen. Wenn die jetzige Regelung ausgelaufen wäre, würde die Grenze bundesweit von 500 000 Euro auf 250 000 Euro zurückfallen. Erlassen wurde die geltende Regelung als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise.