DIE LEIPZIGER UNION| www.cdu.de | www.cdu-sachsen.de | www.cdu-fraktion-leipzig.de
 Christlich Demokratische Union Deutschlands
Christlich Demokratische Union Deutschlands
Kreisverband Leipzig
CDU Kreisverband Leipzig
   HomeHome  KontaktKontakt  ImpressumImpressum  SitemapSitemap
 

  Aktuelles

  Termine
 
  Kreisvorstand

    Kreisvorstand
   
Kreisparteitag
    Satzung
   Spende
_____________

  Kreisgeschäftsstelle

  UiL- Magazin
 
  Ortsverbände

  Abgeordnete
 
  Vereinigungen
 
  Service / Links

  Archiv

  Mitglied werden!

  CDU-Newsletter




CDUnet

Mitgliedernetz




























 


Ihre Spende an die CDU Leipzig


Mit Ihrer Spende  unterstützen Sie die Arbeit der CDU Leipzig.

In einer modernen Mediengesellschaft kostet die  politische Kommunikation viel Geld. Spenden helfen uns dabei, politische  Kampagnen mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen.

Spenden Sie  bitte an:

Empfänger: CDU Kreisverband  Leipzig-Stadt
Sparkasse Leipzig
Konto-Nr.: 1 132 801 458
BLZ.:  860 555 92

Der Absender der Spende muss zwecks ordnungsgemäßer Verbuchung eindeutig sein. Im Verwendungszweck ist deshalb anzugeben:  Name / Anschrift des Spenders  

Gerne können Sie  uns auch einfach und bequem eine Einzugsermächtigung erteilen. 

Benutzen Sie  hierfür bitte das Formular. 


Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  1. Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

    1. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Ein­kommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
    2. Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

  2. Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsaus­gaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesell­schaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

  3. Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Par­teien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.

  4. Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Vereini­gungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)

  5. Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.



Linie

Seite drucken  | Kontakt  |  Nach oben 

Ticker der CDU Deutschlands
Linie