Fragen und Antworten!
Wo kann ich Mitglied werden?
Die Mitglieder einer Partei sind die Basis für die politische Arbeit vor Ort.
Mitarbeiten und Mitentscheiden kann in vielen Fällen nur, wer auch mit
Erstwohnsitz im Verband gemeldet ist. Deshalb gilt grundsätzlich das
"Wohnortprinzip" (Mitgliedschaft im zuständigen Kreisverband des Wohnortes). Wer
seinen Lebensmittelpunkt eher am Ort des Arbeitsplatzes sieht, kann auch dort
seine Mitgliedschaft beantragen. Der dortige CDU-Kreisverband entscheidet über
die Mitgliedschaft in Absprache mit dem CDU-Kreisverband am Wohnort.
Ich lebe in Bayern. Kann ich CDU-Mitglied werden?
Auch für die Mitgliedschaft in CDU oder CSU gilt das "Wohnortprinzip". Wer
seinen Wohnsitz in Bayern hat, sollte deshalb immer Mitglied der CSU werden. Nur
wer zwar in Bayern seinen Wohnsitz hat, aber in einem anderen Bundesland
arbeitet, kann auch dort Mitglied der CDU werden. Über die Mitgliedschaft
entscheidet der CDU-Kreisverband in Absprache mit dem CSU-Kreisverband des
Wohnortes.
Ich lebe im Ausland. Kann ich CDU-Mitglied werden?
Wer als Deutscher im Ausland lebt, kann Mitglied der CDU werden, wenn er nur
vorübergehend - nicht auf Dauer - dort lebt. Dazu muss der Aufnahmeantrag an den
CDU-Kreisverband
Berlin-Mitte gerichtet werden. Darüber hinaus besteht für
Mitgliedschaftsinteressierte aus dem Raum Brüssel die Mitgliedschaft im Auslandskreisverband
Brüssel. Dazu gibt es Freundeskreise der CDU in einer Reihe von Ländern. Hier finden
Sie Hinweise auf diese Freundeskreise der CDU im Ausland.
Ich bin Ausländer. Kann ich CDU-Mitglied werden?
Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
besitzt und in Deutschland wohnt, kann an seinem Wohnsitz CDU-Mitglied werden.
Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht
besitzt, kann als Gast in der Partei mitarbeiten. Er kann in die Partei
aufgenommen werden, wenn er nachweisbar seit mindestens drei Jahren
ununterbrochen in Deutschland wohnt.
Muss ich Mitglied einer Kirche sein, um Mitglied der CDU werden zu
können?
Nein, die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche oder einer anderen
religiösen Glaubensrichtung ist nicht Voraussetzung. Grundlage der Politik der
CDU ist aber das christliche Verständnis vom Menschen und seine Verantwortung
vor Gott. Daraus leiten sich die Erkenntnisse um die Fehlbarkeit des Menschen,
um die Grenzen politischen Handelns und um die besondere Verantwortung für die
Schöpfung ab. Alle, die diese Werte teilen, sind uns herzlich willkommen,
unabhängig von ihrer Einstellung zur Religion.
Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft?
Das Mindestalter für eine Parteimitgliedschaft beträgt in Deutschland 16
Jahre. Ab 14 Jahren kann man Mitglied unserer Jugendorganisation, der Jungen
Union, werden.
Darf ich zugleich einer anderen Partei angehören?
Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei in Deutschland ist nicht möglich.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Partei eines anderen Landes ist dann
möglich, wenn die Ziele dieser Partei den Zielen der CDU Deutschlands nicht
widersprechen. Innerhalb der EU bedeutet dies, dass eine weitere Mitgliedschaft
nur in Parteien möglich ist, die dem Zusammenschluss unserer Schwesterparteien
in der EVP (Europäischen Volkspartei) angehören.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Mitglieder sind gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu
leisten. Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom 13. Parteitag der CDU
Deutschlands im April 2000 beschlossene Tabelle:
| Bruttoeinkommen mtl. |
Beitrag mtl. |
| bis 1.000,00 Euro |
5,00 Euro |
| bis 1.500,00 Euro |
5,00 bis 10,00 Euro |
| bis 2.000,00 Euro |
10,00 bis 15,00 Euro |
| bis 3.500,00 Euro |
20,00 bis 35,00 Euro |
| bis 5.000,00 Euro |
35,00 bis 50,00 Euro |
| über 5.000,00 Euro |
50,00 und mehr Euro |
Ich bin arbeitslos und kann den Mindestbeitrag nicht zahlen. Kann ich
trotzdem Mitglied werden?
Über die Möglichkeit der Beitragsminderungen für bestimmte Gruppen (Schüler,
Studenten, Arbeitslose) oder im Einzelfall entscheidet der zuständige
Kreisverband.
Gibt es die Möglichkeit, Gastmitglied zu werden?
Wer nicht Mitglied der CDU oder einer anderen Partei in Deutschland ist, kann
schriftlich den Status als Gastmitglied des CDU-Kreisverbandes beantragen. Die
Entscheidung trifft der zuständige Kreisvorstand. Gastmitglieder werden zu den
Versammlungen ihres Verbandes eingeladen und haben dort Rede-, Antrags- und
Vorschlagsrecht. An Wahlen und Abstimmungen können Gastmitglieder nicht
teilnehmen. Die Gastmitgliedschaft ist beitragsfrei und auf ein Jahr beschränkt.
Wer entscheidet über meine Mitgliedschaft?
Über die Aufnahme entscheidet der zuständige CDU-Kreisverband in Absprache
mit dem zuständigen Verband vor Ort.
Wenn Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft in der CDU haben, schreiben Sie
uns eine E-Mail an die CDU-Parteiorganisation: mitgliederwerbung@cdu.de. Wir freuen
uns auf Sie!
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns! |